Der Weg zur "Taxi- Konzession"
Personenverkehr
Es handelt sich um ein bewilligungspflichtiges gebundenes Gewerbe.
Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen darf auf Grund der Bestimmungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes 1996 nur mit einer Konzession ausgeübt werden
Eine Konzession ist zu erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden In diesem Zusammenhang sind unter anderem:
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die fachliche Eignung (Eignungssprüfungund und 3 Jahre Praxis)
- sowie das Vorhandensein von Abstellplätzen außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen
nachzuweisen
Gesetze und Verordnungen
Die Voraussetzungen, unter denen eine Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit PKW (Taxi) erteilt werden kann, sind in folgenden Rechtsvorschriften geregelt:
- Gelegenheitsverkehrs-Gesetz
- Gewerbeordnung
- Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr BO 1994
- Salzburger Taxi-, Mietwagen-, und Gästewagen Betriebsordnung, LGBI.Nr. 56/1994 i.d.g.F.
Behörden
Für die Erteilung von Konzessionen sind die Bezirksverwaltungsbehörden des Standortes zuständig Magistrat Salzburg
Eignungsprüfung:
Als Nachweis der für den Erwerb einer Konzession erforderlichen theoretischen Kenntnisse ist eine Eignungsprüfung abzulegen. Diese Prüfungen werden an zwei Terminen (Jänner und Juni) in jedem Jahr in der Landeshauptstadt Salzburg abgehalten; die Termine werden in der Zeitschrift "Salzburger Wirtschaft" und in der "Salzburger Landeszeitung" verlautbart. Es ist möglich, dass aufgrund bestimmter vorhandener Ausbildung einzelne Sachgebiete der Prüfng entfallen können. Informationen hiezu beim Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5. Ausbildungskurse für die PKW-Gewerbe werden vom WIFI Salzburg (im Frühjahr und Herbst) angeboten.
Nützliche Formulare: Anmeldung zur Eignungsprüfung
Kontakt:
Tel.: (0662) 8042 - 3470
Sekretariat:<
Tel.: (0662) 8042 - 3487
Fax.: (0662) 8042 - 3489
Email: verkehrsunternehmen@salzburg.gv.at
Anschrift:
Amt der Salzburger Landesregierung
Abt. 5; Rechtsdienste Gewerbe und Infrastruktur
Postfach 527, A - 5010 Salzburg
Fanny von Lehnertstrasse 1




