meist gestellte Fragen
Muss mir der Taxilenker den bezahlten Betrag quittieren?
Ja, auf Verlangen muss Ihnen der Taxilenker eine vollständig ausgefüllte Quittung ausgestellen. Bitte beachten Sie, dass auch das amtliche Kennzeichen angeführt ist!
Hat der Taxilenker Beförderungspflicht wenn das Fahrtziel nur mal kurz um die Ecke ist?
Ja, ob kurz oder lang, im Tarifgebiet besteht Beförderungspflicht.
Wieviel Trinkgeld ist passend?
Normalerweise wird dem Taxilenker bei freundlichem und zuvorkommenden Service ein Trinkgeld zugerechnet. Wobei man bei kurzen Strecken eher mehr gibt als bei langen Strecken.
Muss sich der Taxilenker anschnallen?
Während einer gewerbsmäßigen Fahrt, bei der Fahrgäste befördert werden, muss sich der Taxilenker nicht anschnallen. Diese Bestimmung wurde aus Sicherheitsgründen, z.B. wegen Überfälle auf den Taxilenker, eingeführt. Bei Leerfahrten oder Botenfahrten besteht aber auch für Taxilenker unbedingte Gurtanlegepflicht.
Muss mich der Taxilenker auf Verlangen über die gewählte Fahrtstrecke informieren?
Ja, der Taxilenker hat Sie zur Bestimmung der Fahrtstrecke aufzuklären.
Gibt er Rauchertaxen?
Nein, rauchen ist in allen Taxen untersagt!
Wenn mir der Fahrpreis überteuert erscheint, was kann ich dann machen?
Jedes Taxi ist klar identifiziert. Im Sichtbereich des Fahrgastes muss sich das Unternehmerschild mit Namen und Anschrift des Unternehmers befinden. Natürlich gibt es auch noch das KFZ-Kennzeichen. Im Zweifelsfall, wenn keine Einigung mit dem Fahrer zu erzielen ist, unbedingt eine Quittung (für den Lenker verpflichtend) ausstellen lassen. Diese Quittung muss korrekt ausgefüllt sein. (Betrag und Datum, eventuell Uhrzeit, exakter Fahrtweg, Firmenstempel mit KFZ-Kennzeichen). Damit sollte man sich dann an den Unternehmer wenden. Wird auch so keine Einigung erzielt, bleibt nur noch der Weg zur WKS bzw bei Funkern zur jeleiligen Funkzentrale, die das Strafamt (Magistrat) informiert und eventuell auch Sanktionen in die Wege leiten. Spätestens dann wird jeder vernünftige Unternehmer eine berechtigte Beschwerde akzeptieren und für Abhilfe sorgen.
Was muss ein Taxilenker zwingend mitführen und auf Verlangen vorweisen?
Tarifordnung und Landesbetriebsordnung, sowie ausreichend Quittungen zur Fahrtpreisquittierung. (Aber bitte eure Taxilenker nicht sinnlos quälen und "Hilfspolizist" spielen. Diese Regelung ist für Streitfälle gedacht,nicht für grundlose Wichtigmacherei durch den Fahrgast! Danke)
Habe ich als Fahrgast das Recht der freien Taxiwahl am Taxistandplatz?
Ja, Sie können am Standplatz den Fahrer mit seinem Fahrzeug wählen der Ihren persönlichen Ansprüchen entspricht. Dies entspricht aber nicht der Regel!
Kostet eine Großraumlimousine (bis zu 8 Fahrgästen) mehr?
Nein, unterliegt der Tarifordnung




