Pflichten des Taxifahrgastes
Der Fahrgast hat alles zu vermeiden, was die Sicherheit des Verkehrs gefährden könnte. Ihm ist insbesondere untersagt:
- den Lenker während der Fahrt zu behindern
- die Außentüren während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen
- die der Fahrbahnmitte zugekehrte Außentüre auch bei Stillstand des Fahrzeuges eigenmächtig zu öffnen
Der Fahrpreis ist in bar und Währung € nach Fahrtende sofort zu begleichen.
Das Rauchen in Taxifahrzeugen ist verboten.
Die Fahrgäste haben bei der Benützung der Fahrzeuge den Anordnungen des Fahrpersonals Folge zu leisten, widrigenfalls sie von der Fahrt ausgeschlossen werden können.




