Rechte des Taxilenkers
Der Lenker kann folgende Personen von der Beförderung oder Weiterbeförderung ausschließen:
- Personen die den Lenker beschimpfen, im Fahrzeug randalieren oder das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen
- Personen die den Lenker während der Fahrt behindern
- Personen die die Außentüren während der Fahrt eigenmächtig öffnen
- Personen, die im Fahrzeug rauchen
- Personen, die die Ordnung und Sicherheit des Betriebes, den Lenker oder die mitfahrenden Personen gefährden
Hat der Taxilenker bei Erhalt seines Fahrtauftrages oder während der Fahrt im Hinblick auf die Tageszeit, das Fahrziel oder die Wegstrecke begründete Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Betriebes oder seiner persönlichen Sicherheit, so kann er die Beförderung oder Weiterbeförderung verweigern. Der Lenker des Taxifahrzeuges hat den Gewerbeinhaber davon zu verständigen.




