Steuerliches
Taxiinfos empfiehlt, eine genaue Km-Aufzeichnung zu führen
Die Km-Aufzeichnung dient als Nachweis für:
1. Die Verhältnismäßigkeit des Umsatzes und der Tankrechnungen
2. Der 80/20 Regelung
Max. 20% Privatkilometer Anteil
Mindestens 80% Betriebskilometer. Zu den Betriebskilometern gehören ebenfalls die Regiekilometer. (Fahrten zur Werkstatt, Steuerberater, Wirtschaftskammer, Tankstelle usw.)
Einzelfahrtaufzeichnung:
Wir verweisen auf die Barbewegungsverordnung, die bei Taxiunternehmen angewandt wird. Dies bedeutet, dass Taxiunternehmen sich nicht auf die Tageslosung berufen können, sondern müssen den Tagesumsatz in Einzelumsätzen nachweisen können.





