Taxi Lexikon
A
Anfahrt
Im Tarifgebiet: keine Anfahrtskosten nur Grundtaxe (plus eventueller Wartezeit) Wird ein Taxi außerhalb dem Tarifgebiet bestellt und führt die anschließende Fahrt nicht in dieses zurück, errechnet sich die Anfahrt aus den entstehenden Km zwischen nächstgelegenen Taxistandplatz und Abholadresse
Auswärtsfahrten (außerhalb Tarifgebiet)
lt. Taxitarif: Fahrten über das Tarifgebiet hinaus freie Preisvereinbarung, jedoch pro Kilometer max. 1,80 € (Rückfahrt dabei inkludiert). Sollten Sie die Rückfahrt in Anspruch nehmen, ist die Wartezeit nicht im Preis inbegriffen!
Bestellen Sie ein Taxi bei 81 - 11 wird Ihnen pro Kilometer max. 1,70- € von deren Partnern oder Mitgliedern verrechnet.
Autoüberstellung
Sonderservice von 81-11
Fixpreis Stadtgebiet: 30,- €
Fixpreis Tarifgebiet: 45,- €
Auswärts: 3,20-€ / km inkl. Retourfahrt
B
Beförderungspflicht
Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Das bedeutet im Klartext: Ein Taxifahrer kann eine Fahrt verweigern, wenn eine Person z.B. stark angetrunken ist, oder eine Gefahr für seine Sicherheit oder die seiner anderen Fahrgäste besteht. Das heißt aber auch ganz klar, dass eine Fahrt nicht abgelehnt werden darf, wenn sie "nur mal kurz um die Ecke" geht.
Botenfahrten
siehe: Infos für Taxikunden / Service TOTAL bei 81 - 11
Bus-Taxi
siehe: Infos für Taxikunden / Service TOTAL bei 81 - 11
G
Gewählte Fahrtstrecke
Der Taxilenker hat Sie zur Bestimmung der Fahrtstrecke nach verlangen aufzuklären. (siehe Pflichten des Taxilenker)
Großraumlimousine (auch nur GL genannt)
Ein "normales" Taxi fasst 5 Personen (4 Fahrgäste). Eine GL kann hingegen bis zu 8 Fahrgäste befördern. Der Fahrpreis entspricht dem Taxameterstand ohne Aufpreis
Gurtanlegepflicht
Jeder im Taxi beförderter Fahrgast unterliegt der Gurtanlegepflicht.
mit Ausnahme von
keine Großraumlimousine (auch nur KG genannt)
Ein Fahrzeug das max. 5 Personen (4 Fahrgäste) fasst. Vorteil: niedriger Einstieg speziell für älter Fahrgäste. Bei Bestellung einer KG wird keine GL (Großraumlimousine) geschickt.
E
Emergency key
siehe: Infos für Taxikunden / Service TOTAL bei 81 - 11
F
Fahrpreisanzeige
siehe Taxameter
Fahrrad
Es gibt Taxen, die ebenfalls Ihr Fahrrad mit nach Hause nehmen
Bitte einfach bei der Auftragserteilung bekanntgeben.
(Aufpreis: nur 1,50- € pro Fahrrad bei 81-11)
Fundgegenstände
Zurückgebliebene Gegenstände sind bei der nächsten Polizeidienststelle abzugeben. Der Lenker hat den Gewerbeinhaber hievon zu verständigen.
Wir empfehlen aber bei den Salzburger Taxizentralen anzurufen, die eine Suchmeldung an die angeschlossenen Fahrzeuge weiterleiten. Falls Sie eine Quittung von ihrer Taxifahrt haben, so rufen Sie bitte die Funkzentrale oder das Unternehmen an, dass auf der Quittung vermerkt ist. Leider kam es auch schon mal vor, dass Fundsachen auf Nimmerwiedersehen verschwunden sind. Der Verdacht, daß der Taxifahrer diese Fundsache unterschlagen hat ist jedoch in der Regel ungerechtfertigt. Fundsachen können vom Fahrer unentdeckt bleiben und ob der nächste Fahrgast so ehrlich ist und die Fundsache meldet ist fraglich.
K
Kleintiere: (Hunde, Katzen usw.)
Selbstverständlich wird Ihnen bei Salzburgs Funkzentralen auch ein Taxi geschicken , dass Ihr Kleintier mitbefördert. Bitte unbedingt bei der Auftragserteilung bekanntgeben
Konto Service
Konto bei 81-11 eröffnen und bargeldloser zufriedener Kunde werden
P
Pflichtfahrgebiet
Die Salzburger Taxen unterliegen nur innerhalb des Tarifgebietes der Beförderungspflicht. Kein Taxifahrer ist verpflichtet über dieses Gebiet hinaus zufahren. Das bedeutet z.B.: wenn Sie von Salzburg nach z.B.: Hallein fahren möchten, kann diese Fahrt theoretisch vom Fahrer abgelehnt werden. In der Praxis werden solche Touren jedoch nicht verweigert.
Q
Quittung
Rechnung über den Fahrpreis. Auf Verlangen muss Ihnen der Taxilenker eine vollständig ausgefüllte Quittung ausstellen. Bitte beachten Sie, dass auch das amtliche Kennzeichen angeführt ist!
R
Rauchertaxen
Rauchen ist in allen Taxen untersagt.
S
Sachtransport
siehe: Infos für Taxikunden / Service TOTAL bei 81 - 11
Stadtrundfahrt
Wird mit Taxameter verrechnet
Standplatzordnung
Das erste aufgestellte Taxifahrzeuge hat in der Regel den Fahrgast zu befördern
Streckentarif (Tarifgebiet)
Grundtaxe 3,10 € einschließlich der ersten 105m bzw. die erste Wartezeit von 31,5 Sekunden. Für je weitere angefangene 105m 0,20€, das entspricht einem Kilometerpreis von gerundet 1,90€; ab 1.541 m je weitere angefangene 147,9m 0,20- €, das entspricht einem Kilometerpreis von gerundet 1,35- €
T
Tariferhöhung
Der Taxitarif ist in Zukunft an die prozentuellen Steigerungen des Verbraucherpreisindex und des Tariflohnindex gebunden, das heißt der Tarif erhöht sich automatisch.
Tarifgebiet
Personenfahrten im Stadtgebiet von Salzburg sowie in den Gemeinden Bergheim und Wals-Siezenheim und von diesen Gemeinden in die Gemeinden Anif, Anthering ,Bergheim, Elixhausen, Elsbethen, Eugendorf, Grödig, Hallwang, Koppl, Salzburg-Stadt, Wals-Siezenheim und umgekehrt sowie innerhalb dieser Gemeinden.
Tarifpflicht
Das Taxigewerbe unterliegt im Tarifgebiet einer Tarifpflicht. Dies bedeutet, dass Fahrgäste nur mit eingeschaltetem Taxameter befördert werden dürfen.
Taxameter
Das Taxameter (kurz auch nur Uhr genannt) dient zur Ermittlung des Fahrpreises. Die Ermittlung des Fahrpreises berechnet sich nach gefahrener Wegstrecke und Wartezeit (Stau, Ampel, usw.). Das Eichamt ist für die Einstellung und Eichung verantwortlich
Taxiwahl
Sie können am Standplatz den Fahrer mit seinem Fahrzeug wählen der Ihren persönlichen Ansprüchen entspricht. Dies entspricht aber nicht der Regel!
Trinkgeld
Normalerweise wird dem Taxilenker bei freundlichem und zuvorkommenden Service ein Trinkgeld zugerechnet. Wobei man bei kurzen Strecken eher mehr gibt als bei langen Strecken.
V
Vorbestellung
Bei wichtigen Terminen empfehlen wir Ihnen einen Tag zuvor ein Taxi bei einer Funkzentralen (8111, Salzburgs größte Funkvereinigung mit ca. 75% aller Taxen) vorzubestellen. Bei diesem Service entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. An Festtagen empfiehlt es sich ebenfalls ein Taxi vorzubestellen, weil an den Feiertagen die Nachfrage besonders hoch ist und eventuelle Engpässe auftreten können.
W
Wartezeit
Für je angefangene 31,5 Sekunden 0,20 € (ist im ausgewiesenen Fahrpreis der Taxameteruhr enthalten).
Wechselgeld
In Salzburg werden leider immer wieder Kollegen überfallen. Aus Sicherheitsgründen führen unsere Kollegen deswegen nur einen geringen Wechselgeldbestand mit sich. Wir bitten Sie daher, den Fahrpreis einigermaßen passend zu zahlen. Selbstverständlich wird jeder Kollege bereit sein € 50,- wechseln zu können. Sollte ein Kollege jedoch einmal nicht in der Lage sein größere Scheine zu wechseln, so bitten wir Sie dafür um Verständnis.
Weiterbeförderung
siehe : Infos für Taxikunden / Rechte des Taxilenkers
Z
Zählweise der Personen im Taxifahrzeug
Bei der Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigung des Fahrzeuges maßgeblich. Es darf dabei die größte Anzahl der Personen, die mit dem Fahrzeug befördert werden und der Personen, die auf jeder einzelnen Sitzbank befördert werden nicht überschritten werden.
Zuschläge
von 21.00 bis 06.00 Uhr (Berechnung erfolgt automatisch) 1 Zuschlag
für Fahrten an Sonn- und Feiertagen (Berechnung erfolgt automatisch) 1 Zuschlag
für die Behebung von kleineren Wagenverunreinigungen 30 Zuschläge
für die Behebung von größeren Wagenverunreinigungen 60 Zuschläge
Als Zuschlag 0,70€




