Verlust oder Diebstahl des Taxilenkerausweises

Verliert der Taxilenker seinen Taxilenkerausweis oder wird dem Lenker der Taxilenkerausweis gestohlen, so muss er bei der Behörde eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige erstatten, die den Taxilenkerausweis ausgestellt hat. Die Behörde stellt dann eine Bestätigung über diesen Verlust- oder Diebstahlsanzeige aus. Diese Bestätigung ersetzt dann den Taxilenkerausweis für eine Dauer von vier Wochen, gerechnet vom Tag der Meldung des Verlustes oder der Anzeige des Diebstahls.