Voraussetzungen zum Taxilenker
Taxilenkerausbildung
Um als Taxilenker tätig sein zu können, muss ein behördlicher Ausweis erworben werden. Ein solcher Ausweis wird unter anderem nur dann von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften, Magistrat Salzburg) ausgestellt, wenn zuvor bei der Wirtschaftskammer Salzburg eine Taxilenker Prüfung abgelegt wurde.
Ausbildungen werden mehrmals jährlich vom WIFI Salzburg angeboten.
Der Ausweis ist auszustellen, wenn der Bewerber
- eine Lenkerberechtigung für die Klasse B besitzt, sich nicht mehr innerhalb der Probezeit nach § 4 FSG befindet und – bei erstmaliger Ausstellung eines Ausweises – nachweist, dass er mindestens das Jahr vor der Antragsstellung regelmäßig Kraftwagen, ausgenommen Zugmaschinen, tatsächlich gelenkt hat.
- körperlich so Leistungsfähig ist, dass er den sich auf der Eigenart des Gewerbes für ihn allenfalls ergebenden Verpflichtungen (insbesondere Verladen von Gepäck und Unterstützung körperlich behinderter Fahrgäste) nachkommen kann,
- vertrauenswürdig ist (die Vertrauenswürdigkeit muss zumindest in den letzten fünf Jahren vor Ausstellung des Ausweises nachweislich gegeben sein),
- das 20. Lebensjahr vollendet hat,
- durch ein Zeugnis nachweist: Kenntnisse der Bestimmungen dieser Verordnung und der Betriebsordnung jenes Landes, in dem die Tätigkeit ausgeübt werden soll, Kenntnisse anderer einschlägiger gewerberechtlicher Vorschriften, Kenntnisse über die Verkehrssicherheit sowie den Straßenverkehr betreffend Rechtsvorschriften, insbesondere soweit sie sich auf das Taxigewerbe beziehen, Kenntnisse der einschlägigen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften, insbesondere Arbeitszeitrecht, Kenntnisse über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz, soweit sie sich auf das Taxigewerbe beziehen, entsprechende Ortskenntnisse, einschließlich der erforderlichen Verkehrsgeographie sowie für den Fremdenverkehr wichtige Kenntnisse, Kenntnisse über die in dem betreffenden Bundesland geltenden verbindlichen Tarife und sonstigen für das Taxigewerbe relevanten preisrechtlichen Bestimmungen und Kenntnisse über die Grundzüge der fernmelderechtlichen Bestimmungen, soweit sie für den Taxilenker von Bedeutung sind.
- den Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Ort des Verkehrsunfalls im Ausmaß von mindestens sechs Stunden erbringt.




